Eine politisch exponierte Person („PEP“) ist eine Person, die wichtige öffentliche Funktionen ausübt oder ausgeübt hat. Auch seine Angehörigen und engen Mitarbeiter sind in dieser Kategorie enthalten
Finde heraus, wer sie sind:
▸ Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder ausgeübt haben
· Staatsoberhäupter, Regierungschefs, Minister, Stellvertretende Minister oder Assistenten der Minister;
· Mitglieder des Parlaments oder ähnlicher gesetzgebender Organe;
· Mitglieder der Obersten Gerichtshöfe, der Verfassungsgerichte oder anderer hochrangiger Justizorgane, deren Entscheidungen keiner weiteren Berufung unterliegen, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor;
· Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Leitungsorgane der Zentralbanken;
· Botschafter, diplomatische Vertreter und hochrangige Offiziere der Streitkräfte;
· Mitglieder der Verwaltungsorgane, der Verwaltungsräte oder der Gewerkschaftskammern staatlich kontrollierter Betriebe;
· Vorsitzende und Leiter von politischen Parteien;
· Direktoren, stellvertretende Direktoren und Mitglieder von Verwaltungsräten oder in gleichwertigen Funktionen in internationalen Organisationen.
· Mitglieder des Parlaments oder ähnlicher gesetzgebender Organe;
· Mitglieder der Obersten Gerichtshöfe, der Verfassungsgerichte oder anderer hochrangiger Justizorgane, deren Entscheidungen keiner weiteren Berufung unterliegen, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor;
· Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Leitungsorgane der Zentralbanken;
· Botschafter, diplomatische Vertreter und hochrangige Offiziere der Streitkräfte;
· Mitglieder der Verwaltungsorgane, der Verwaltungsräte oder der Gewerkschaftskammern staatlich kontrollierter Betriebe;
· Vorsitzende und Leiter von politischen Parteien;
· Direktoren, stellvertretende Direktoren und Mitglieder von Verwaltungsräten oder in gleichwertigen Funktionen in internationalen Organisationen.
▸ Verwandte
· den Ehegatten;
· jeder Partner, der nach dem Gesetz dem Ehegatten gleichgestellt ist;
· Kinder und ihre Ehegatten oder Partner, die nach dem Gesetz den Ehegatten gleichgestellt sind;
· Eltern;
· Geschwister.
· jeder Partner, der nach dem Gesetz dem Ehegatten gleichgestellt ist;
· Kinder und ihre Ehegatten oder Partner, die nach dem Gesetz den Ehegatten gleichgestellt sind;
· Eltern;
· Geschwister.
▸ Enge Mitarbeiter
· jede Person, die gemeinsam mit einem PEP eines Unternehmens oder einer anderen vergleichbaren Einrichtung wirtschaftlicher Eigentümer ist oder eine andere enge Geschäftsbeziehung zu einem PEP unterhält;
· jeder alleinigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Gesellschaft oder einer anderen vergleichbaren Einrichtung, die de facto zu Gunsten eines PEP gegründet wurde.
· jeder alleinigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Gesellschaft oder einer anderen vergleichbaren Einrichtung, die de facto zu Gunsten eines PEP gegründet wurde.
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